BGH: Anspruch auf Schadenersatz bei fehlendem Kita-Platz
Karlsruhe/Leipzig (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.
Karlsruhe/Leipzig (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die verantwortliche Kommune muss dem Urteil zufolge aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat.
Geklagt
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