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BGH: Anspruch auf Schadenersatz bei fehlendem Kita-Platz

Karlsruhe/Leipzig (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.

20.10.2016 UPDATE: 20.10.2016 06:51 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Kita-Betreuung
Kindertagesstätte in Sachsen-Anhalt: Drei Mütter aus Leipzig ziehen vor den Bundesgerichtshof, weil sie nicht rechtzeitig einen Kita-Platz bekommen haben. Foto: Jens Wolf

Karlsruhe/Leipzig (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die verantwortliche Kommune muss dem Urteil zufolge aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat.

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