Plus

Atomausstieg: Konzernen steht "angemessene" Entschädigung zu

Karlsruhe (dpa) - Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall in Karlsruhe fest.

06.12.2016 UPDATE: 06.12.2016 10:21 Uhr 33 Sekunden
AKW
Karlsruhe hat entschieden: Wegen des beschleunigten Atomausstiegs steht den Energiekonzernen eine «angemessene» Entschädigung zu. Foto: Boris Roessler

Karlsruhe (dpa) - Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall in Karlsruhe fest.

Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

Mit der Karlsruher

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+