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Gericht verhandelt über Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt sich heute erneut mit der Kündigung von Kapitallebensversicherungen. Im Fokus stehen diesmal Kombi-Produkte, bei denen ein Darlehen von einer solchen Versicherung abgesichert wird. Die Frage ist, ob im Falle einer Kündigung beider Verträge nicht nur der Darlehensvertrag, sondern auch die extra zur späteren Tilgung abgeschlossene Lebensversicherung von der Bank rückabgewickelt werden muss. Sollte der BGH dies bejahen und damit im Sinne der Verbraucher urteilen, könnten auf die Banken schmerzhafte Verluste zukommen.

05.05.2015 UPDATE: 05.05.2015 03:01 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt sich heute erneut mit der Kündigung von Kapitallebensversicherungen. Im Fokus stehen diesmal Kombi-Produkte, bei denen ein Darlehen von einer solchen Versicherung abgesichert wird. Die Frage ist, ob im Falle einer Kündigung beider Verträge nicht nur der Darlehensvertrag, sondern auch die extra zur späteren Tilgung abgeschlossene

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