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Rassistisch ja - aber auch gefährlich?

Beobachter rechnen nicht mit NPD-Verbot - "Kampf gegen Rechts ist eine Aufgabe für die Gesellschaft"

16.01.2017 UPDATE: 16.01.2017 06:00 Uhr 3 Minuten, 18 Sekunden

NPD-Kundgebung im Mai 2016 in Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Hochburgen der Partei, zuletzt scheiterte sie aber mit 3,0 Prozent am Einzug in den Landtag. Foto: dpa

Von Daniel Bräuer

Heidelberg. Alles an diesem Prozess war außergewöhnlich: Drei Verhandlungstage lang befasste sich das Bundesverfassungsgericht Anfang März 2016 mit einem möglichen NPD-Verbot, viel länger als bei alltäglichen Themen. Aber eine solche Frage stellt sich auch nur selten: Ist die Partei verfassungswidrig und muss aufgelöst werden? Nun, zehn Monate später, steht am Dienstag

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