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Umzug kein Grund für sofortige Kündigung des Fitness-Studios

Karlsruhe (dpa) - Wer sich im Fitness-Studio langfristig bindet, zahlt unter Umständen drauf: Selbst ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

04.05.2016 UPDATE: 04.05.2016 17:06 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden: Ein Umzug ist kein Grund für die vorzeitige Kündigung des Fitness-Studios. Foto: Uli Deck/Illustration

Karlsruhe (dpa) - Wer sich im Fitness-Studio langfristig bindet, zahlt unter Umständen drauf: Selbst ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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