Umzug kein Grund für sofortige Kündigung des Fitness-Studios
Karlsruhe (dpa) - Wer sich im Fitness-Studio langfristig bindet, zahlt unter Umständen drauf: Selbst ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Karlsruhe (dpa) - Wer sich im Fitness-Studio langfristig bindet, zahlt unter Umständen drauf: Selbst ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Im Gegensatz zu einer ernsten Krankheit und Schwangerschaft ist ein Wohnsitzwechsel kein wichtiger Grund für eine Ausnahmekündigung (XII ZR 62/15). Der Kunde trage grundsätzlich
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