hintergrund - Häufig gestellte Fragen zu den geplanten Studiengebühren

07.12.2016 UPDATE: 07.12.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden

Häufig gestellte Fragen zu den geplanten Studiengebühren

Warum sollen überhaupt wieder Gebühren eingeführt werden? Die Landesregierung begründet ihren Vorstoß damit, dass jedes Ressort seinen Beitrag zu einem ausgeglichenen Landeshaushalt leisten müsse. Für das Wissenschafts- und Kulturministerium wären das 27 Millionen Euro im Haushalt 2017. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer erklärt, nur durch einen studentischen Beitrag könnten "drastische Kürzungen" vermieden werden.

Wer soll wie viel bezahlen? Die geplante "Campus-Maut" wird vor allem zwei Gruppen betreffen: Einerseits all jene, die zum Studium aus einem Nicht-EU-Land nach Baden-Württemberg kommen. Für sie werden 1500 Euro pro Semester fällig. Ausnahmen sollen für Flüchtlinge, Gaststudenten im Rahmen von Austauschprogrammen (etwa Erasmus) sowie alle gelten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Nicht zahlen sollen zudem Ausländer, die bereits seit Jahren hier leben. Zahlungspflichtig wird zudem das Zweitstudium: Wer einen zweiten Bachelor- oder Masterstudiengang absolviert, soll dafür künftig 650 Euro pro Semester zahlen. Hier gibt es Ausnahmen für alle, die zwingend zwei Fächer studieren müssen.

Wie viele Studenten betrifft das? Ersten Schätzungen zufolge könnten zunächst 7000 ausländische Studenten in Baden-Württemberg betroffen sein. Die Universität Heidelberg geht davon aus, dass hier rund 2000 ausländische und rund 1000 Studierende im Zweitstudium ab Wintersemester 2017/18 von den Gebühren betroffen sein werden - dies wären knapp zehn Prozent aller Studenten. Belastbare Zahlen werden sich laut Rektorat aber erst nennen lassen, wenn die Regelungen im Detail feststehen.

Schrecken die Kosten potenzielle Studenten ab? Davon gehen die Gegner der Gebühr aus und prangern eine soziale Trennung durch die Maut an - zumal das Studium in anderen Bundesländern weiterhin kostenfrei bleibt. Auch das Wissenschaftsministerium geht von einem "temporären Ausweicheffekt" aus, der aber nachlassen wird. Einerseits, weil die Gebühren "moderat" seien, und andererseits, weil die Qualität der Bildung bekannt sei.

Müssen sich aktuelle Studenten Sorgen machen? Nein. Das Ministerium betont ganz klar, dass für alle bisherigen Studenten ein Bestandsschutz gelte - sowohl für ausländische als auch für Zweitstudenten. Betroffen sind nur diejenigen, die ihr Studium ab dem nächsten Wintersemester beginnen.

Folgt jetzt die Einführung allgemeiner Studiengebühren? Gegner und Studi-Vertreter fürchten: Ja. Die Ministerin sagt: Nein! Im Koalitionsvertrag sei die Ablehnung allgemeiner Studiengebühren festgehalten - und der gelte. Wie es nach der Landtagswahl 2021 weitergeht, lässt sich aber nicht vorhersagen.