18.01.2017 UPDATE: 23.01.2017 06:00 Uhr 13 Sekunden

(csw) Reiserücktrittsversicherungen kommen für die Kosten auf, die entstehen, wenn eine Reise aus versicherten Gründen abgesagt werden muss. Wurde zusätzlich eine Reiseabbruchsversicherung abgeschlossen, werden auch bei einem Abbruch der Reise aus versicherten Gründen Kosten übernommen. Solche Kombiangebote aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung - auch Vollschutztarife genannt - seien besonders empfehlenswert, erläutert die Finanztest-Expertin Eugénie Zobel-Kowalski.