Hintergrund Plakatierung Popp Eppelheim

16.01.2017 UPDATE: 16.01.2017 06:00 Uhr 48 Sekunden

Eine Plakatiergenehmigung ist erforderlich zum Aufhängen von Wahlplakaten. Diese muss man bei der Stadt beantragen. Wird sie erteilt, bekommt der Antragsteller die entsprechenden Regeln zugestellt. Demnach dürfen etwa keine Poster an Verkehrszeichen, Kreuzungen oder Brücken befestigt werden. Auch Bushaltestellen, Schaltkasten oder Streugutbehälter sind tabu. Ebenso wenig sind öffentliche Parks erlaubt oder Bäume. Weiter ist vorgeschrieben, dass Plakate, die weniger als 20 Meter von einem Wahllokal entfernt sind, bis Donnerstag vor dem Wahlsonntag entfernt werden müssen.

> Die Entfernung eines Plakats zum Wahllokal ist nicht gesetzlich festgelegt. Bei Bundestagswahlen werden zehn bis 20 Meter empfohlen, die Landeswahlleitung empfiehlt einen Abstand von 20 Metern, erklärt Annette Busch, Sachbearbeiterin im Rathaus für Wahlen. Da sich ein Bürger schon am Wahlsonntag an einem Plakat im "Hinteren Lisgewann" störte, maß der Gemeindevollzugsdienst nach und stellte eine Entfernung von 22 Metern fest, berichtet Busch. Als der Einspruch gegen die Wahl erhoben wurde, habe sie veranlasst, dass erneut gemessen wird. Denn: "Beim ersten Mal wurde ein Teil des Eingangs nicht berücksichtigt", so Busch. Beim zweiten Mal wurden dann mit dem Metermaß 24,4 Meter von der Tür bis zum Lampenmast, an dem das Plakat hing, gemessen. "Mit der Abstandsregel soll Wahlbeeinflussung verhindert werden", so Busch. "Deshalb ist bei der Entfernung entscheidend, wie der Wähler geht - und nicht die Luftlinie." aham