20.05.2016 UPDATE: 22.05.2016 06:00 Uhr 2 Minuten, 5 Sekunden

Bürgermeister Christian Stuber.

Neckarzimmern. (lu) Anwohner des Mosbacher Weges werfen Neckarzimmerns Bürgermeister Christian Stuber vor, gegen die Interessen der Allgemeinheit einen an den Wünschen eines Grundstückseigentümers ausgerichteten Bebauungsplan durchsetzen zu wollen. Wir haben nachgefragt:

Sind im Entwurf des Bebauungsplans spezielle Wünsche potenzieller Bauherren berücksichtigt worden?

Stuber: Anlass für den Bebauungsplan war eine konkrete Bauvoranfrage. Die planungsrechtlichen Festsetzungen im vorliegenden Bebauungsplanentwurf wurden vom Gemeinderat jedoch losgelöst von dieser konkreten Bauvoranfrage festgelegt.

Gibt es eine Zusage an Grundstückseigentümer in Bezug auf die Mindestbauhöhe?

Die Grundstückseigentümer haben sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten für die Entwicklung des Baugebietes verpflichtet. Damit wird sichergestellt, dass der Gemeinde keinerlei Kosten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und der Durchführung des Vorhabens entstehen. Allerdings regelt dieser Vertrag auch explizit, dass dadurch kein Anspruch der Grundstückseigentümer auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes begründet wird.

Warum wurden die potenziellen Bauherren, nicht aber die Anwohner in die Vorgespräche mit einbezogen?

Die Anwohner wurden intensiv und weit über den gesetzlich vorgesehenen Umfang mit einbezogen. Während der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates zu dieser Thematik hatten die Anwohner umfassend Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge dem Gemeinderat näher zu bringen und Fragen an den Planer zu stellen. Darüber hinaus wurde ein längeres Gespräch mit dem von der Gemeinde beauftragten Planungsbüro und der Gemeindeverwaltung geführt, an dem alle betroffenen Anwohner ihre Sichtweise persönlich geäußert haben.

Ebenfalls ist ein Lattengerüst zur Visualisierung der geplanten Bebauung aufgestellt worden. Zahlreiche Gemeinderäte haben vor Ort mit den Anwohnern die Situation erläutert. Zusätzlich hatten die Anwohner in allen drei bisher stattgefundenen Offenlegungsverfahren die Gelegenheit, ihre Bedenken und Anregungen in das Verfahren einzubringen. Letztlich wurden die planungsrechtlichen Festsetzungen daraufhin mehrfach korrigiert. So ist z. B. die ursprünglich vorgesehene maximale Firsthöhe von zehn Meter ab Oberkante Straße im Laufe des Verfahrens auf 8,50 m reduziert worden. Als weitere Beschränkung wurde die talseits sichtbare Gebäudehöhe auf maximal zwölf Meter begrenzt.

Warum hat man sich beim Entwurf des neuen Bebauungsplans nicht an der Höhe der bisherigen Bebauung des Mosbacher Weges orientiert?

Die Bebauung im Wohngebiet "Wiegele-Kühling" hat sich über Jahrzehnte sehr heterogen und teilweise in Abweichung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahre 1963 entwickelt. Bereits heute sind beispielsweise Gebäude mit einer dreigeschossigen Talansicht vorhanden. Der Gemeinderat war daher mehrheitlich der Auffassung, dass sich diese zukünftige Bebauung verträglich in das Orts- und Landschaftsbild einfügt.

Die Gemeinde hat seit 35 Jahren mangels geeigneter Flächen kein Baugebiet mehr ausweisen können. Die Folge war ein bedeutender Rückgang der Bevölkerung. Insbesondere zahlreiche junge Familien haben die Gemeinde verlassen, weil keine geeigneten Bauflächen vorhanden waren. Vor diesem Hintergrund möchte die Gemeinde nun in diesem Bereich, der im Flächennutzungsplan schon immer eine Wohnnutzung vorsah, ein zeitgemäßes Familienwohngebiet schaffen. Durch die Realisierung von zwei Vollgeschossen und die zusätzliche Nutzung der Dachgeschosszone soll aber auch dem gesetzlichen Ziel nach flächensparenden Bauen Rechnung getragen werden.

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Realisierung des Baugebietes Einschränkungen für die Anwohner oberhalb des Gebiets mit sich bringt. Die vorgebrachten Bedenken wurden ja im Verfahren auch teilweise berücksichtigt. Allerdings war der Gemeinderat bei der Sitzung am 25. 4. mehrheitlich der Auffassung, dass mit dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf eine sachgerechte Abwägung der gegensätzlichen Interessen gefunden wurde.