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Verfassungsgerichtshof verhandelt über Klagen gegen Volksbefragungen

München (dpa) - Die in Bayern eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen werden vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft. SPD und Grüne im Landtag halten sie für verfassungswidrig und haben dagegen geklagt. Das höchste bayerische Gericht verhandelt nun heute über die Klagen der beiden Oppositionsparteien. Konkret geht es darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Veranlassen können Volksbefragungen lediglich die Landtagsmehrheit und die Staatsregierung, nicht aber die Opposition.

24.10.2016 UPDATE: 24.10.2016 02:51 Uhr 17 Sekunden

München (dpa) - Die in Bayern eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen werden vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft. SPD und Grüne im Landtag halten sie für verfassungswidrig und haben dagegen geklagt. Das höchste bayerische Gericht verhandelt nun heute über die Klagen der beiden Oppositionsparteien. Konkret geht es darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung

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