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Urteil stärkt nationale Leihmutterschafts-Verbote

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Position von Ländern gestärkt, in denen eine Leihmutterschaft verboten ist.

24.01.2017 UPDATE: 24.01.2017 05:31 Uhr 32 Sekunden
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Foto: Jean-Christophe Bott

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Position von Ländern gestärkt, in denen eine Leihmutterschaft verboten ist.

Die Straßburger Richter lehnten die Klage eines italienischen Paars ab, das in Russland ein Kind von einer Leihmutter zu Welt hatte bringen lassen. (Beschwerde-Nr. 25358/12)

Die italienischen Behörden durften dem Paar das Kind

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