Urteil stärkt nationale Leihmutterschafts-Verbote
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Position von Ländern gestärkt, in denen eine Leihmutterschaft verboten ist.
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Position von Ländern gestärkt, in denen eine Leihmutterschaft verboten ist.
Die Straßburger Richter lehnten die Klage eines italienischen Paars ab, das in Russland ein Kind von einer Leihmutter zu Welt hatte bringen lassen. (Beschwerde-Nr. 25358/12)
Die italienischen Behörden durften dem Paar das Kind
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