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Urteil im Prozess um Spermaprobe eines Toten erwartet

München (dpa) - Im Rechtsstreit um die Sperma-Probe eines Toten will das Oberlandesgericht München heute seine Entscheidung verkünden. Eine 35 Jahre alte Frau klagt auf die Herausgabe einer Sperma-Probe ihres verstorbenen Ehemannes, um sich damit künstlich befruchten zu lassen. Ihr Mann war nach einer Herztransplantation gestorben, das Paar hatte sich vergeblich Kinder gewünscht. Auch nach dem Tod des Mannes blieb bei der Witwe der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind. Die Klinik verweigert die Herausgabe aber unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz - was die Klägerin für verfassungswidrig hält.

22.02.2017 UPDATE: 22.02.2017 02:51 Uhr 20 Sekunden

München (dpa) - Im Rechtsstreit um die Sperma-Probe eines Toten will das Oberlandesgericht München heute seine Entscheidung verkünden. Eine 35 Jahre alte Frau klagt auf die Herausgabe einer Sperma-Probe ihres verstorbenen Ehemannes, um sich damit künstlich befruchten zu lassen. Ihr Mann war nach einer Herztransplantation gestorben, das Paar hatte sich vergeblich Kinder gewünscht. Auch nach dem

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