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US-Gericht weist Klage von Germanwings-Hinterbliebenen ab

Berlin (dpa) - Die Schadenersatzklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes mit 150 Toten gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA ist von einem US-Gericht abgewiesen worden. Dies geht aus einer Veröffentlichung im Internet hervor. Die Einstellung sei unter Auflagen geschehen, hieß es von den Hinterbliebenen-Anwälten. So habe das Gericht den Parteien auferlegt, den Rechtsstreit in Deutschland weiterzuführen. Die Hinterbliebenen von 80 Opfern des Absturzes wollen in den USA die Flugschule haftbar machen, an der der Copilot ausgebildet worden war, der den Absturz bewusst herbeigeführt hatte.

28.03.2017 UPDATE: 28.03.2017 15:21 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Die Schadenersatzklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes mit 150 Toten gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA ist von einem US-Gericht abgewiesen worden. Dies geht aus einer Veröffentlichung im Internet hervor. Die Einstellung sei unter Auflagen geschehen, hieß es von den Hinterbliebenen-Anwälten. So habe das Gericht den Parteien auferlegt, den Rechtsstreit in

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