Plus BGH-Urteil

Tauschbörsen: Eltern müssen Kind verraten oder selbst zahlen

Eine Familie, drei volljährige Kinder. Eines von ihnen lädt Musik in eine Tauschbörse hoch. Müssen die Eltern den Namen verraten? Nicht unbedingt, sagt der BGH. Damit stehen sie aber selbst als Täter da.

30.03.2017 UPDATE: 30.03.2017 12:11 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden
IP-Adresse
IP-Adresse und andere Netzwerkdaten auf einem Bildschirm. Foto: Franz-Peter Tschauner

Karlsruhe (dpa) - Wenn Eltern ihre volljährigen Kinder bei Urheberrechts-Verletzungen im Internet decken, können sie selbst belangt werden. Eltern ist es grundsätzlich zumutbar, Kinder in dem Alter für eine illegale Nutzung von Tauschbörsen über das Familien-WLAN anzuschwärzen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied.

Dazu seien sie zwar nicht verpflichtet. Geben sie in einem

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