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BGH verkündet Urteil zu fragwürdigen Polizeikontrollen

Karlsruhe (dpa) - Die Polizei verrät bei Personenkontrollen nicht immer ihre wahren Absichten - heute entscheiden die obersten deutschen Strafrichter, ob das gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstößt. Ein überführter Drogenkurier wehrt sich vor dem Bundesgerichtshof gegen seine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft. Bei seiner Festnahme im Sommer 2015 wussten die Fahnder, dass der Mann mit einer Ladung Kokain im Auto auf dem Rückweg aus den Niederlanden sein würde. Um einen wichtigen Hintermann in Sicherheit zu wiegen, täuschten sie eine zufällige Verkehrskontrolle vor.

26.04.2017 UPDATE: 26.04.2017 04:56 Uhr 19 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die Polizei verrät bei Personenkontrollen nicht immer ihre wahren Absichten - heute entscheiden die obersten deutschen Strafrichter, ob das gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstößt. Ein überführter Drogenkurier wehrt sich vor dem Bundesgerichtshof gegen seine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft. Bei seiner Festnahme im Sommer 2015 wussten die Fahnder, dass der Mann mit

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