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Oberlandesgericht: Sharehoster nicht schadenersatzpflichtig

München (dpa) - Sogenannte Sharehoster sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts München bei Verletzungen des Urheberrechts nicht schadenersatzpflichtig. Da sie die Daten nicht selbst hochladen oder mit den Inhalte-Anbietern zusammenarbeiten, seien die Anbieter solcher Online-Speicherplätze nicht als Täter zu behandeln.

19.01.2017 UPDATE: 19.01.2017 14:46 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
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Sharehoster werden dazu genutzt, um über das Internet Inhalte zu verbreiten - auch illegale Kopien von Filmen oder Musik. Foto: Ole Spata

München (dpa) - Sogenannte Sharehoster sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts München bei Verletzungen des Urheberrechts nicht schadenersatzpflichtig. Da sie die Daten nicht selbst hochladen oder mit den Inhalte-Anbietern zusammenarbeiten, seien die Anbieter solcher Online-Speicherplätze nicht als Täter zu behandeln.

Das stellte der 29. Senat des Gericht klar. Von einem möglichen

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