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Maas gegen Bundesgefängnis für Terroristen

Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Heiko Maas hat Forderungen nach einem zentralen deutschen Gefängnis für mutmaßliche Terroristen zurückgewiesen. "Der Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Ländersache", sagte der SPD-Politiker der "Süddeutschen Zeitung". Beschuldigte und Verurteilte aus Ermittlungs- und Strafverfahren des Generalbundesanwalts befänden sich deshalb "seit jeher in Justizvollzugsanstalten in ganz Deutschland". Entsprechende Forderungen waren nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig laut geworden.

19.10.2016 UPDATE: 19.10.2016 01:01 Uhr 16 Sekunden

Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Heiko Maas hat Forderungen nach einem zentralen deutschen Gefängnis für mutmaßliche Terroristen zurückgewiesen. "Der Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Ländersache", sagte der SPD-Politiker der "Süddeutschen Zeitung". Beschuldigte und Verurteilte aus Ermittlungs- und Strafverfahren des Generalbundesanwalts befänden sich deshalb

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