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Konzernen steht "angemessene" Entschädigung für Atomausstieg zu

Karlsruhe (dpa) - Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall am Dienstag in Karlsruhe festgestellt. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche durchzusetzen.

06.12.2016 UPDATE: 06.12.2016 10:21 Uhr 15 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall am Dienstag in Karlsruhe festgestellt. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. Mit der Karlsruher

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