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Katzen können beißen

Tierheim haftet nicht für Verletzungen

10.01.2017 UPDATE: 10.01.2017 10:26 Uhr 53 Sekunden

Foto: dpa

Ansbach (dpa)  Tierheime müssen laut einem Gerichtsurteil nicht für Verletzungen haften, die Tiere möglichen Käufern während einer Probezeit zufügen. Im konkreten Fall war ein Paar aus Ansbach in Bayern von einer Katze gebissen worden, die es nach Hause mitgenommen hatte. Der Mann und die Frau verlangten daraufhin vom Tierheim Schmerzensgeld, die Krankenhaus- und die Anwaltskosten zurück. Das

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