Hintergrund: Gericht korrigiert das Amtsblatt

24.04.2017 UPDATE: 24.04.2017 06:00 Uhr 47 Sekunden

Dass sich ein Gericht zu einem kommunalen Mitteilungsblatt äußert, kommt nicht alle Tage vor. Doch genau das ist gestern geschehen. Auf der Titelseite der sogenannten "Eppelheimer Nachrichten" ist nämlich die Pressemitteilung des Karlsruher Verwaltungsgerichts über die abgewiesene Bürgermeisterwahl-Klage abgedruckt. Zumindest scheint es so, steht doch unterhalb des gesamten Textes "Quelle: Presseerklärung Verwaltungsgericht Karlsruhe". Aber: Teile des Textes stammen gar nicht vom Verwaltungsgericht.

Die letzten neun Zeilen befassen sich mit Dieter Mörlein und den vom Kläger vorgelegten eidesstattlichen Erklärungen (siehe Artikel rechts). So heißt es etwa: "Bürgermeister Dieter Mörlein hat nachweislich von diesen Zeugenaussagen nichts gewusst; auch entstand der Kontakt zwischen Zeugen und Kläger unabhängig von ihm. Auch ist dies belegbar."

Da die Quelle, also das Verwaltungsgericht, erst nach dieser Passage genannt wird, sieht das Gericht sich nun zu der Klarstellung veranlasst: "Dass der genannte neunzeilige Zusatz kein Bestandteil der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 18.04.2017 ist, dass diese Pressemitteilung auch nicht nachträglich um die genannte Textpassage ergänzt wurde, und dass diese Textpassage von der Pressestelle des Verwaltungsgerichts weder verfasst noch autorisiert wurde." Und diese klarstellende Pressemitteilung stammt tatsächlich vom Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Doch wer ist dann für diese neun Zeilen verantwortlich? Dazu Bürgermeister Dieter Mörlein: "Das hat die Pressestelle, Frau Fabrizi, gemacht." (aham)