HG Neues Pflegestärkungsgesetz II

> Das Pflegestärkungsgesetz II soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende ausbauen. Kernpunkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Damit verbunden ist ein neues Begutachtungsverfahren. Zugleich werden die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet, um so dem Pflegebedarf jedes Einzelnen präziser Rechnung tragen zu können.

18.01.2017 UPDATE: 18.01.2017 06:00 Uhr 46 Sekunden

> Das Pflegestärkungsgesetz II soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende ausbauen. Kernpunkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Damit verbunden ist ein neues Begutachtungsverfahren. Zugleich werden die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet, um so dem Pflegebedarf jedes Einzelnen präziser Rechnung tragen zu können.

> Durch die Umstellung auf das neue System, die zum Jahresanfang erfolgt ist, soll keiner der heute rund 2,8 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung schlechtergestellt werden. Durch das neue System würden in den nächsten Jahren rund 500.000 Menschen mehr unterstützt, schätzt das Bundesgesundheitsministerium.

> Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, sollen unter anderem bei Sozialbeiträgen bessergestellt werden. So ist eine umfassende Absicherung der pflegenden Person in der Arbeitslosenversicherung vorgesehen, um den Versicherungsschutz für den Fall der Arbeitslosigkeit nach einer Pflegetätigkeit zu stärken.

> Das Pflegestärkungsgesetz I ist bereits 2015 in Kraft getreten. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden. Zunächst stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent; in diesem Jahr kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte auf 2,55 Prozent hinzu. Die Erhöhungen bringen sechs Milliarden Euro; davon sollen Leistungsausweitungen finanziert werden. dpa