Plus Embryonenschutzgesetz

Gericht verwehrt Witwe das Sperma ihres toten Mannes

Ein Paar wünscht sich sehnlichst ein Kind. Weil es nicht klappt, setzt es auf künstliche Befruchtung. Doch dann stirbt der Ehemann nach einer Herztransplantation. Hat seine Witwe nach seinem Tod Anspruch auf sein Sperma?

22.02.2017 UPDATE: 22.02.2017 05:06 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Justitia
Das Oberlandesgericht München will im Rechtsstreit um die Sperma-Probe eines Toten heute das Urteil verkünden. Foto: David Ebener/Symbolbild

München (dpa) - Am Traum vom gemeinsamen Kind hielt sie auch nach dem Tod ihres Mannes fest: Eine 35 Jahre alte Witwe hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München auf Herausgabe des Spermas ihres gestorbenen Ehemannes geklagt - und den Rechtsstreit verloren.

Die Frau darf sich nicht mit dem Sperma befruchten lassen, entschied das Oberlandesgericht München am Mittwoch. Das OLG bestätigte

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