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Flüchtlinge aus Syrien: OVG in Münster entscheidet über Status

Münster (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht in Münster schaltet sich heute in einen Streit um den Status von Flüchtlingen aus Syrien ein. Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit syrischen Asylbewerbern nur einen eingeschränkten, sogenannten "subsidiären Schutz" einräumt, klagen bundesweit Zehntausende vor den Verwaltungsgerichten. Der Aufenthalt syrischer Flüchtlinge in Deutschland ist damit nur für ein Jahr gesichert, ein Familiennachzug nicht möglich. In erster Instanz hatte sich der Betroffene erfolgreich gegen die Entscheidungspraxis des BAMF durchgesetzt.

20.02.2017 UPDATE: 20.02.2017 23:21 Uhr 18 Sekunden

Münster (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht in Münster schaltet sich heute in einen Streit um den Status von Flüchtlingen aus Syrien ein. Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit syrischen Asylbewerbern nur einen eingeschränkten, sogenannten "subsidiären Schutz" einräumt, klagen bundesweit Zehntausende vor den Verwaltungsgerichten. Der Aufenthalt syrischer Flüchtlinge in

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