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"Ebay-Baby" zieht mit Mama in Mutter-Kind-Einrichtung

Duisburg (dpa) - Was soll mit einem Baby geschehen, das von seinem Vater im Internet angeboten worden ist? Soll es bei einer Pflegefamilie bleiben? Soll es zurück zu seinen Eltern, weil die Annonce auf Ebay Kleinanzeigen laut Vater ja nur ein Scherz gewesen ist?

27.10.2016 UPDATE: 27.10.2016 05:51 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden
Familiengericht entscheidet über «Ebay-Baby» aus Duisburg
Mitarbeitern der Handelsplattform Ebay Kleinanzeigen war die Anzeige bereits kurz nach der Veröffentlichung aufgefallen. Sie sperrten das Inserat und informierten die Polizei. Foto: eBay Kleinanzeigen

Duisburg (dpa) - Was soll mit einem Baby geschehen, das von seinem Vater im Internet angeboten worden ist? Soll es bei einer Pflegefamilie bleiben? Soll es zurück zu seinen Eltern, weil die Annonce auf Ebay Kleinanzeigen laut Vater ja nur ein Scherz gewesen ist?

Das Amtsgericht Duisburg hat einen anderen Weg gewählt: Die 20-jährige Mutter bekommt ihr Kind zurück und zieht mit ihm in eine

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