Plus Familie des Opfers vor Gericht

Exorzismus-Prozess: Nur Hauptangeklagte muss in Haft

Eine Frau erstickt an einem Handtuch und Kleiderbügel, weil ihre Verwandten Dämonen aus ihr vertreiben wollen. Der bizarre Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun ist das Urteil gefallen.

20.02.2017 UPDATE: 20.02.2017 05:21 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Landgericht
Der Schwurgerichtssaal 165 des Frankfurter Landgerichts: Hier wurde der Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung verhandelt. Foto: Boris Roessler

Frankfurt/Main (dpa) - Nach der tödlichen Teufelsaustreibung in einem Hotelzimmer in Frankfurt/Main muss von den fünf Beteiligten nur einer ins Gefängnis. Das Landgericht verhängte am Montag gegen die 44 Jahre alte Cousine des Opfers sechs Jahre Freiheitsstrafe.

Die Richter belangten sie wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Die vier mitangeklagten Mitglieder einer

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