Plus

Die Untervermietung an Touristen kommt einen Mieter teuer zu stehen

Für das Heidelberger Amtsgerichts ist die fristlose Kündigung eines Mannes rechtens, weil der ohne Wissen der Vermieter seine Wohnung im großen Stil über Internetplattformen wie Airbnb, 9flats oder Wimdu an Touristen untervermietet hat.

10.04.2014 UPDATE: 10.04.2014 06:00 Uhr 1 Minute, 54 Sekunden

Die Internetplattform Airbnb. Foto: dpa

Von Holger Buchwald

Wohnungseigentümer haben das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrags, wenn ihr Mieter das Appartement ohne ihr Wissen im großen Stil über Internetplattformen wie Airbnb, 9flats oder Wimdu an Touristen untervermietet. Das ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des Heidelberger Amtsgerichts. In diesem Fall hatte ein wissenschaftlicher Angestellter der Uni

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+