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Bundesgericht bestätigt Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für Unternehmen als verfassungsgemäß bestätigt. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht wies Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto ab. Die Firmen hatten argumentiert, die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen sei unrechtmäßig. Unternehmen mit vielen Filialen würden klar benachteiligt. Dem folgten die Bundesverwaltungsrichter jedoch nicht. Das Gericht hatte zuvor bereits eine ganze Reihe von Klagen von Privatleuten gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen.

07.12.2016 UPDATE: 07.12.2016 19:01 Uhr 17 Sekunden

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für Unternehmen als verfassungsgemäß bestätigt. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht wies Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto ab. Die Firmen hatten argumentiert, die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen sei unrechtmäßig. Unternehmen mit vielen

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