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BGH stärkt Kündigungsschutz für Mieter: Büro hat keinen Vorrang

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof schützt Mieter besser vor Kündigung: Wenn der Vermieter in der Wohnung seine Büro- oder Geschäftsräume einrichten will, hat das nicht zwangsläufig Vorrang. Künftig müssen die Gerichte in jedem Einzelfall abwägen, ob die Interessen des Eigentümers wirklich so gewichtig sind, dass das die Räumung rechtfertigt. Das ergibt sich aus einem Grundsatz-Urteil, das heute in Karlsruhe verkündet wurde. Bisher war es verbreitete Praxis, in solchen Fällen ein "berechtigtes Interesse" an der Kündigung anzunehmen - ähnlich wie beim Eigenbedarf.

29.03.2017 UPDATE: 29.03.2017 17:21 Uhr 20 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof schützt Mieter besser vor Kündigung: Wenn der Vermieter in der Wohnung seine Büro- oder Geschäftsräume einrichten will, hat das nicht zwangsläufig Vorrang. Künftig müssen die Gerichte in jedem Einzelfall abwägen, ob die Interessen des Eigentümers wirklich so gewichtig sind, dass das die Räumung rechtfertigt. Das ergibt sich aus einem Grundsatz-Urteil,

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