BGH: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen
Geldanlagen, die ohne Risiko drei oder vier Prozent Zinsen abwerfen, sind heute nicht mehr zu haben. Umso mehr hängen Bausparer an ihren alten Verträgen. Jetzt erlaubt ein Urteil allerdings die Kündigung.
Karlsruhe (dpa) - Für viele Bausparer ist es ein enttäuschendes Urteil: Die Bausparkassen sind im Recht, wenn sie ältere Verträge mit hohen Zinszusagen massenhaft kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Grundsatz-Entscheidung klargestellt.
Das Karlsruher Urteil betrifft alle Verträge, in die der Bausparer schon so viel eingezahlt hat, dass er für den Kauf einer Immobilie
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