Plus Grundsatz-Urteil

BGH: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen

Geldanlagen, die ohne Risiko drei oder vier Prozent Zinsen abwerfen, sind heute nicht mehr zu haben. Umso mehr hängen Bausparer an ihren alten Verträgen. Jetzt erlaubt ein Urteil allerdings die Kündigung.

21.02.2017 UPDATE: 21.02.2017 06:46 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden
BGH in Karlsruhe
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Für viele Bausparer ist es ein enttäuschendes Urteil: Die Bausparkassen sind im Recht, wenn sie ältere Verträge mit hohen Zinszusagen massenhaft kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Grundsatz-Entscheidung klargestellt.

Das Karlsruher Urteil betrifft alle Verträge, in die der Bausparer schon so viel eingezahlt hat, dass er für den Kauf einer Immobilie

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