Plus Kopftuchstreit vor Arbeitsgericht

Schlichtungsstelle soll jetzt helfen

Das Arbeitsgericht sollte klären, ob die Kundenberaterin einer Wieslocher Filiale von Drogeriemarkt Müller ein Kopftuch tragen darf

19.04.2017 UPDATE: 19.04.2017 14:54 Uhr 33 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Heidelberg. (dpa-lsw) Im Streit um das Kopftuch einer Drogerie-Mitarbeiterin hat das Arbeitsgericht Heidelberg das Verfahren an eine Schlichtungsstelle verwiesen. Eine Entscheidung in der Sache traf Richter Daniel Obst am Mittwoch nicht. Er schlug beiden Parteien vor, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit in Mannheim einen Vergleich zu erarbeiten. Eine Möglichkeit in der Schlichtung, so der

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