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Gemmingen: Hunde müssen jetzt generell an die Leine

Neue Polizeiverordnung verweist Krachmacher und Wildcamper in die Schranken

08.12.2016 UPDATE: 09.12.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 25 Sekunden

Bislang war es nur eine Bitte, künftig aber ist das Füttern von Tauben, Wasservögel, Fische und sonstige Wildtiere im Park per Verordnung verboten. Foto: Schmiedl

Gemmingen. (isi) Eine polizeiliche Umweltschutzverordnung, die eine neue Polizeiverordnung sowie eine aktualisierte Schlossparkordnung enthält, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Die alte Verordnung von 1988 war nach 20 Jahren außer Kraft getreten und musste deshalb nun auf den neuesten Stand gebracht werden. Mit der neuen Verordnung folgte man dem Muster

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