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Baden-Württemberg und Kommunen vereinbaren neue Anrechnung bei Erstaufnahme

Stadtkreise erhalten demnach keine zusätzlichen Flüchtlinge, wenn sie bereits in einer Erstaufnahmestelle die ihnen zugedachte Zahl von Flüchtlingen beherbergen; ein Landkreis muss dann nur 50 Prozent der zusätzlichen Asylbewerber aufnehmen.

28.08.2015 UPDATE: 28.08.2015 18:50 Uhr 49 Sekunden

Stuttgart. (dpa-lsw) Land- und Stadtkreise haben mit dem Land eine neue Anrechnungsregelung für die Erstaufnahme von Flüchtlingen vereinbart. So müsse bei deren Verteilung auf Stadt- und Landkreise berücksichtigt werden, wenn dort bereits Hilfesuchende in Landeserstaufnahmestellen oder Bedarfsorientierten Erstaufnahmeeinrichtungen leben, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags

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