Baden-Württemberg lockert das Tanzverbot an Feiertagen
An stillen Feiertagen wie Karfreitag oder Totensonntag bleibt es in Kraft - Aber an Weihnachten darf gefeiert werden
Stuttgart. (dpa-lsw) Die grün-rote Landesregierung lockert das Tanzverbot an Feiertagen. Zwar gelte es weiter für sogenannte stille Feiertage wie Karfreitag oder Totensonntag, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Aber es gebe zum Beispiel für Weihnachten keinen Grund, nicht fröhlich zu sein und zu tanzen. "Dass öffentliches Tanzen mit dem Wesen eines
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