Spaziergänger auf Rodelhang müssen selbst auf Gefahren achten
Eine Frau wurde im Dezember 2014 zwischen Leimen und Lingental von einem Jungen mit dem Schlitten umgefahren - Gericht wies ihre Klage nun ab
Von Holger Buchwald
Leimen/Heidelberg. Wer sich als Spaziergänger auf einem Rodelhang aufhält, muss selbst auf die Gefahr achten, die von Schlittenfahrern ausgehen kann. Diese bittere Erfahrung musste eine Frau machen, die im Dezember 2014 zwischen Leimen und Lingental unterwegs war und dabei von einem neunjährigen Jungen umgefahren wurde. Dieser Vorfall, der vom Dezember 2014 datiert,
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+