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Spaziergänger auf Rodelhang müssen selbst auf Gefahren achten

Eine Frau wurde im Dezember 2014 zwischen Leimen und Lingental von einem Jungen mit dem Schlitten umgefahren - Gericht wies ihre Klage nun ab

18.01.2017 UPDATE: 19.01.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden

Schnee kann mächtig Spaß machen. RNZ-Leser Jürgen Müller schoss dieses Bild am Wochenende auf der Dossenheimer Ski-Wiese. Dass Rodeln aber auch wenig spaßige Folgen haben kann, belegt ein Urteil des Heidelberger Landgerichts.

Von Holger Buchwald

Leimen/Heidelberg. Wer sich als Spaziergänger auf einem Rodelhang aufhält, muss selbst auf die Gefahr achten, die von Schlittenfahrern ausgehen kann. Diese bittere Erfahrung musste eine Frau machen, die im Dezember 2014 zwischen Leimen und Lingental unterwegs war und dabei von einem neunjährigen Jungen umgefahren wurde. Dieser Vorfall, der vom Dezember 2014 datiert,

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