Wenn Mörlein verzichtet, wird Popp Amtsverweserin
Landratsamt erlässt Verfügung gegen die Bestellung von Patricia Popp - Dieter Mörlein triumphiert in jeder Hinsicht
Von Anja Hammer
Eppelheim. "Der Gemeinderatsbeschluss zur Bestellung eines Amtsverwesers ist rechtswidrig." Zu diesem Schluss ist die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts gekommen. In einem der RNZ vorliegenden Schreiben an Bürgermeister Dieter Mörlein verfügt der Kreis, dass die Wahl von Patricia Popp zur Amtsverweserin nicht umgesetzt werden darf - es sei denn, Bürgermeister Dieter
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