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Prozess gegen junge Flüchtlinge: Urteil soll am Freitag fallen

Hat ein 18-Jähriger ein versuchtes Tötungsdelikt vorgetäuscht? - Befragung eines Mitbewohners lieferte nur wenige Erkenntnisse

14.09.2016 UPDATE: 15.09.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Schönau/Heidelberg. (fi) Im Verfahren vor der Jugendstrafkammer am Heidelberger Landgericht gegen einen "unbegleiteten minderjährigen Ausländer" aus Schönau wurde nun ein syrischer Mitbewohner als Zeuge vernommen. Dem jungen angeklagten Pakistaner B. werden gefährliche Körperverletzung und das "vorsätzliche Vortäuschen eines versuchten Tötungsdelikts zum Zweck der Einleitung eines

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