Plakat habe nicht signifikant zu Patricia Popps Wahlsieg beigetragen
Verwaltungsgericht legte Urteilsbegründung vor
Eppelheim. (rnz/mare) Am 13. April hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage gegen die Wahl von Patricia Popp zur Eppelheimer Bürgermeisterin abgewiesen. Jetzt liegt die Begründung des Urteils vor, die den Beteiligten bekanntgegeben wurde, wie das Verwaltungsgericht am Freitag mitteilte.
Das Verwaltungsgericht hat demnach seine Entscheidung darauf gestützt, dass der Wahleinspruch
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