Plus Klage gegen Bürgermeister-Wahl

Plakat habe nicht signifikant zu Patricia Popps Wahlsieg beigetragen

Verwaltungsgericht legte Urteilsbegründung vor

05.05.2017 UPDATE: 05.05.2017 12:42 Uhr 1 Minute, 37 Sekunden

Die Klage gegen Patricia Popps Wahl wurde abgelent. Jetzt liegt die Begründung vor. Foto: Anja Hammer

Eppelheim. (rnz/mare) Am 13. April hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage gegen die Wahl von Patricia Popp zur Eppelheimer Bürgermeisterin abgewiesen. Jetzt liegt die Begründung des Urteils vor, die den Beteiligten bekanntgegeben wurde, wie das Verwaltungsgericht am Freitag mitteilte.

Das Verwaltungsgericht hat demnach seine Entscheidung darauf gestützt, dass der Wahleinspruch

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