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Eyterbach und Lampenhan für 1000 Heller verpfändet

Heiligkreuzsteinacher Ortsteile heute vor 700 Jahren erstmals urkundlich erwähnt

06.05.2016 UPDATE: 08.05.2016 06:00 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden

Im Sachsenspiegel des beginnenden 14. Jahrhunderts ist es festgehalten: Der adlige Grundherr gibt seinem Rodungsmeister Anweisungen, derweil Bauern den Urwald roden und Siedlungen bauen. So entstand auch die Rodungsherrschaft Waldeck, deren Verpfändung "Eyterbach" und "Lampenhan" die erste urkundliche Erwähnung verdanken. Fotos: Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. Germ. 164, fol. 26v (oben)/Staatsarchiv Darmstadt C 1 A, Nr. 156

Von Christian Burkhart

Heiligkreuzsteinach. Der "nehste fritag nach Sanct Walpurgen tag" - das war im Jahr 1316 der 7. Mai, also heute vor 700 Jahren. Dies war der Tag, an dem die Heiligkreuzsteinacher Ortsteile Lampenhain und Eiterbach erstmalig urkundlich erwähnt wurden. Zu verdanken ist dies dem Schriesheimer Adligen Rennewart von Strahlenberg, der seine bei Vorderheubach gelegene

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