Stallpflicht für Geflügel im Neckar-Odenwald-Kreis endet
H5N8-Virus konnte im Neckar-Odenwald-Kreis nicht nachgewiesen werden
Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Die aufgrund der Vogelgrippe verhängte Aufstallungspflicht für Geflügel im Neckar-Odenwald-Kreis endet ab dem heutigen Donnerstag, 16. März. Grund ist die in Nordbaden unerwartet günstige Seuchensituation. Auch im Neckar-Odenwald-Kreis wurde das H5N8-Virus bisher nicht nachgewiesen. Nach neuer Bewertung der Risikolage von Seiten des Landwirtschaftsministeriums in
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