Strafbefehl gegen Chefarzt der Neckar-Odenwald-Kliniken
Dem Mediziner wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Beschuldigte erhebt Einspruch.
Buchen/Mosbach. (Wd) Wegen fahrlässiger Tötung hat die Staatsanwaltschaft Mosbach gegen einen Chefarzt der Neckar-Odenwald-Kliniken einen Strafbefehl in Höhe von 270 Tagessätzen beantragt. Inzwischen wurde der Strafbefehl vom Amtsgericht Buchen erlassen. Der Anwalt des Beschuldigten hat Einspruch dagegen eingelegt.
Da der Einspruch offenbar - die Frist lief am Freitag ab - nicht
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