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Strafbefehl gegen Chefarzt der Neckar-Odenwald-Kliniken

Dem Mediziner wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Beschuldigte erhebt Einspruch.

27.02.2015 UPDATE: 28.02.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 24 Sekunden

Buchen/Mosbach. (Wd) Wegen fahrlässiger Tötung hat die Staatsanwaltschaft Mosbach gegen einen Chefarzt der Neckar-Odenwald-Kliniken einen Strafbefehl in Höhe von 270 Tagessätzen beantragt. Inzwischen wurde der Strafbefehl vom Amtsgericht Buchen erlassen. Der Anwalt des Beschuldigten hat Einspruch dagegen eingelegt.

Da der Einspruch offenbar - die Frist lief am Freitag ab - nicht

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