Prozess in Schwetzingen: Tritte, Bisse und abgebrochene Weinflaschen
Medizinische Gründe führten vor dem Amtsgericht zur Einstellung eines Verfahrens wegen Körperverletzung
Von Carlo Weippert
Schwetzingen. Die Geburtstagsrunde im Schwetzinger Bowlingcenter verlief etwas anders als geplant, obwohl sich zunächst noch alles im grünen Bereich bewegte. Für den jetzt vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 223, 224, 1+2 Strafgesetzbuch (STGB) Angeklagte, der seine tägliche Dosis an Medikamenten gegen Epilepsie morgens eingenommen hatte,
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