Park durch Hundekot verdreckt? Schwetzinger Schloss weist Kritik zurück
Ein Leserbrief kritisierte fehlende Sauberkeit. "Das stimmt so aber nicht": Es gebe Leinenzwang, Videoüberwachung und Kontrolleure, die mit dem Fahrrad unterwegs seien.
Von Harald Berlinghof
Schwetzingen. Hinter jedem Busch im Schwetzinger Schlosspark sitze ein Hund, mache sein "Geschäft" ins Blumenbeet und alle Nase lang komme einem im kurfürstlichen Garten ein Radfahrer entgegen. So beschrieb es der Leserbrief eines ehemaligen Schwetzingers, der nach längerer Zeit wieder einmal "seinen" Schlossgarten besuchte. "Das stimmt so aber nicht", widerspricht Andreas Falz, Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. Falz wohnt seit vielen Jahren mit seiner Familie mitten im Schlossgarten.
"Es stimmt, wir haben im Garten kein generelles Hundeverbot", sagt er. Aber es gelte Leinenzwang. Hunde seien an der kurzen Leine zu führen. Und wenn Halter ihren Hund an einer Ausroll-Leine mit bis zu fünf Metern Länge spazieren führten, erhalten Besitzer am Eingang leihweise eine Kurzleine.
Auch das Betreten des Schlossgartens durch die Seiteneingänge mit Hund ohne Leine werde erschwert, weil mittlerweile eine Videoüberwachung existiere, sagt Falz. "Das Anleinen der Hunde ist obligatorisch, denn wir haben ja im Schlossgarten auch viel Federvieh wie Enten und Gänse. Und für die Hinterlassenschaften der Hunde sind die Halter verantwortlich", sagt Falz.
Das funktioniere recht gut, auch wenn es immer mal Ausnahmen gibt. "Leute, die sich nicht an die Regeln halten, sind jedoch klar in der Minderheit", betont Falz. Und natürlich sei der Schlossgarten nicht für Fahrradfahrer freigegeben. Während der Festspielzeit könne es vorkommen, dass einige Angestellten mit dem Fahrrad unterwegs seien. Für Besucher mit Drahtesel sei der Schlossgarten tabu. Allerdings seien Kontrolleure im Park mit dem Fahrrad unterwegs.
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"In einem solchen Garten muss ja nach dem Rechten geschaut werden, den kann man nicht völlig sich selbst überlassen. Ohne Aufsicht geht das nicht", sagt Falz. Man habe auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Besuchern. "Wir werden immer stärker dazu aufgefordert, für die Sicherheit der Gäste zu sorgen." Derzeit müsse man zum Beispiel ein Geländer an einer der kleinen Brücken anbringen, obwohl das nicht historisch ist. "Da ist 150 Jahre lang nichts passiert, soweit man weiß. Aber die Zeiten und die Sicherheitsvorschriften ändern sich eben".
Gäste könnten auch einmal gesundheitliche Probleme bekommen und niemand möchte abends jemanden versehentlich im Garten "vergessen". Deshalb drehen die Kontrolleure mit dem Fahrrad ihre Runden. "Mag sein, dass das dem einen oder anderen Besucher aufgefallen ist", sagt Falz.