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Mit 2,8 Promille Alkohol Ampelanlage gestreift

Mildes Urteil für eine Altenpflegerin: 2250 Euro Geldstrafe und zwölf Monate Führerscheinentzug

01.05.2015 UPDATE: 04.05.2015 06:00 Uhr 1 Minute

Symbolfoto: dpa

Von Carlo Weippert

Schwetzingen. Die jetzt vor dem Amtsgericht Angeklagte arbeitet seit sieben Jahren als Altenpflegerin in der kirchlichen Sozialpflege und lebt mit ihrem Partner in einem gekauften Haus zusammen. Monatlich zahlt sie 746 Euro an Schulden ab, es sind zurzeit noch 154 000 Euro Restschulden offen. Dann hatte der Besuch bei einer Freundin laut Vortrag der Staatsanwaltschaft

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