Vogelgrippe-Schutz im Rhein-Neckar-Kreis: Tiere müssen in Ställen bleiben
Stallpflicht für Geflügel in zwölf Städten und Gemeinden des Kreises bis 15. März
Rhein-Neckar. (RNZ) In Teilen des Rhein-Neckar-Kreises muss wegen der Vogelgrippe die seit 18. November 2016 geltende "Aufstallungspflicht" verlängert werden. Dies teilte das Veterinäramt des Kreises gestern mit. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat demnach entschieden, dass durch die unteren Veterinärbehörden eine so genannte risikoorientierte regionale
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