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Gericht: Keine Deutsch-Pflicht für Gaststättenbetreiber

Allerdings muss während der Öffnungszeiten immer Personal mit Deutschkenntnissen anwesend sein.

21.06.2016 UPDATE: 21.06.2016 12:22 Uhr 28 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Neustadt an der Weinstraße (dpa-lrs) Eine Stadt darf eine Gaststätte nicht schließen, nur weil der Betreiber kein Deutsch spricht. Allerdings kann verlangt werden, dass während der Öffnungszeiten jederzeit Personal mit Deutschkenntnissen anwesend ist. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 14. Juni hervor, der am Dienstag veröffentlicht

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