Rechtsextremer Hort-Erzieher: Stadt Mannheim durfte ihm kündigen

Die Kündigung als Erzieher sei rechtens, weil sein Weltbild nicht mit seiner Aufgabe vereinbar sei, so das Gericht

19.05.2015 UPDATE: 20.05.2015 06:00 Uhr 2 Minuten, 2 Sekunden

Vor einem Jahr hat die Stadt dem 25-jährigen Erzieher aus dem Kinderhaus Friedrich-Ebert fristlos gekündigt. Foto: Masterpress

Von Annegret Ries

Fast ein Jahr später steht nun fest, dass die Stadt Mannheim einem Hort-Erzieher wegen Neonazi-Vorwürfen fristlos kündigen durfte. Es sei für die Stadt als Arbeitgeber nicht zumutbar gewesen, "ihn nur einen Tag länger in ihrer Einrichtung einzusetzen", begründete das Mannheimer Arbeitsgericht gestern die Entscheidung.

Der 25-jähriger Erzieher, dem die Stadt am 23. Mai 2014 fristlos gekündigt hatte, "ist für die Erziehung und Betreuung von Kindern nicht geeignet", hieß es weiter. Auch wenn er kein Beamter war, gelte doch eine "gesteigerte Treuepflicht" gegenüber Staat und Verfassung, nannte Richter Daniel Obst als Grund für die fehlende Eignung.

Der Vertreter des Angeklagten kündigte auf Nachfrage an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Er hatte schon vorher angekündigt, dass er bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen werde. Der Rechtsanwalt der Stadt zeigte sich im Gerichtssaal zufrieden. Die Position der Stadtverwaltung sei mit dieser Entscheidung bestätigt worden.

Der Fall war durch einen offenen Brief einer antifaschistischen Gruppe ins Rollen gekommen. Die Stadt leitete eine interne Prüfung ein, beurlaubte ihren Mitarbeiter erst und kündigte ihm dann fristlos. Der Erzieher, der im Kinderhaus Friedrich-Ebert auf dem Waldhof gearbeitet hatte, hatte gegen die fristlose Kündigung geklagt.

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Die Stadtverwaltung hatte als Begründung angeführt, dass der Erzieher ein gewaltbereiter Nazi sei und zur Hooligan-Szene um den SV Waldhof gehöre. Der Erzieher hatte dies bei mehreren Verhandlungsterminen bestritten.

Wie Obst gestern in der Begründung des Urteils erläuterte, haben Mitarbeiter von Verwaltungen die Pflicht "zur Loyalität gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung". Wie hoch die Anforderungen an diese Treuepflicht sind, richte sich nach der Tätigkeit und Stellung des Einzelnen.

Bei einem Erzieher, "dem kleine Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren anvertraut sind", wie dies bei dem 25-Jährigen der Fall war, bestehe "ein erhöhter Anspruch" an die Treuepflicht zum Grundgesetz, so Obst. Er berief sich dabei auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.

Obst listete die Gründe auf, warum der Erzieher diesem Anspruch nicht genüge. Der Mann habe ein rechtsradikales Weltbild, zeige Sympathie für die NPD, trete öffentlich für deren Ziele ein und könne nicht zwischen dienstlichen und außerdienstlichen Belangen unterscheiden.

Für die politische Einstellung des 25-Jährigen gebe es zahlreiche Belege, erläuterte Obst. So habe der Mann an Veranstaltungen der verfassungsfeindlichen Partei teilgenommen, sei auf Facebook mit einem Mannheimer NPD-Stadtrat befreundet und höre über Internet rechtsradikale Nachrichtensender.

Auch habe der 25-Jährige auf seinem Facebook-Profil ein Foto einer gewaltverherrlichenden Szene gepostet, die er mit Legobausteinen und Figuren in den Räumen der Kindertagesstätte nachgestellt hatte. Als weitere Belege nannte Obst unter anderem rassistische Äußerungen des 25-Jährigen und einen Baseballschlager mit einer diffamierenden Aufschrift.

So hatte sich der Erzieher auch eindeutig gegenüber einer Kollegin über ein Kind des Kinderhauses geäußert. Wenn es sein Kind wäre, habe er gesagt, trüge es Springerstiefel und ein rotes Band am Arm. Das hatte eine Zeugin im Laufe des Verfahrens bestätigt.

In seiner Klage hatte der Erzieher auch angeführt, die fristlose Kündigung sei von einem Mitarbeiter der Verwaltung unterschrieben worden, der dazu nicht berechtigt sei. Dem widersprach Obst.

Die Stadtverwaltung hatte zusätzlich eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen. Auch dagegen hatte der 25-Jährige geklagt. Dieses Verfahren ruht, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

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