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Muslimische Pflegerin weigerte sich, Männer zu waschen und klagte gegen Kündigung

Ihre Klage gegen die fristlose Entlassung scheiterte. Der Richter empfahl ihr: "Suchen Sie sich lieber einen anderen Beruf".

23.03.2017 UPDATE: 24.03.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 54 Sekunden

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa

Von Wolf H. Goldschmitt

Mannheim. Diskriminierung wegen ihres Glaubens oder falsch verstandene Berufsauffassung? Die 40-jährige Kristina K. hält ihre fristlose Kündigung bei einem Pflegedienst für ungerecht und nicht verfassungskonform. Die Betreuungshelferin aus Litauen verklagte deswegen gestern vor dem Arbeitsgericht ihren ehemaligen Arbeitgeber. Und verlor.

Der private

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