Weiter Streit um das "Kinderwahlrecht"
Zwei Jahre nach dem Urnengang fechten Heidelberger Anwälte die Kommunalwahl immer noch an
Von Holger Buchwald
Heidelberg. Die letzte Gemeinderatswahl liegt schon zwei Jahre zurück, doch die beiden Heidelberger Rechtsanwälte Uwe Lipinski und Werner Bornemann-von Loeben fechten das Ergebnis immer noch an. Dass auch Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren an die Urnen durften, verstößt in ihren Augen gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe
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