Staatsanwaltschaft: Zwang gegen Heidelberger Rugbytrainer war angemessen
Gegen die Polizisten wird nicht weiter ermittelt
Heidelberg. (dns) Gegen die Polizisten, die den Heidelberger Rugbytrainer Jeff Tigere am 27. Dezember 2016 verletzt haben, wird nicht weiter ermittelt. Es habe sich "kein hinreichender Verdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens" ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Heidelberg auf RNZ-Anfrage mit.
Tigere hatte Anzeige gegen die Polizisten erstattet, die ihn offenbar fälschlicherweise für einen Drogendealer gehalten hatten. Um ihn zu kontrollieren, hatten sie dem 42-Jährigen Handschellen angelegt und ihn unsanft aus der Straßenbahn befördert. Dabei zog dieser sich eine Schulterverletzung zu.
Jeff Tigere. F: privat
Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt und verhörte "mehr als ein Dutzend Zeugen". Dabei hätten sich keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Verhalten der Polizisten die Grenzen des "rechtmäßigen unmittelbaren Zwangs" überschritten habe, begründete die Behörde die Einstellung des Verfahrens.
Konkret bedeutet dies, dass die Beamten Tigere zwar robust angepackt hätten, ihr Vorgehen jedoch nicht überhart gewesen sei - auch wenn der 42-Jährige keine Straftat begangen hat. Die Befragung der Zeugen habe ergeben, dass der ehemalige Rugby-Nationalspieler Zimbabwes "sehr erbost" über die Kontrolle gewesen sei. Sein aggressives Auftreten habe das Anlegen der Handschellen gerechtfertigt.
Tigere hatte im Dezember gegenüber der RNZ angegeben, dass er sich unfair behandelt gefühlt habe, da nur er und sein ebenfalls dunkelhäutiger Begleiter kontrolliert wurden.
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Da der Rugbytrainer zudem angab, die Polizisten hätten seine Aufforderung ignoriert, ihm nach der Kontrolle einen Krankenwagen zu rufen, wurde auch wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Laut Staatsanwaltschaft hätten Zeugenaussagen jedoch nicht bestätigt, dass Tigere diesen Wunsch laut geäußert habe.