Heidelberg: Linker Lehrer zieht seine Klage zurück
Michael Csaszkóczy geht nicht vor den Verwaltungsgerichtshof – Doch politisch will er weiterkämpfen

Michael Csaszkóczys jüngster Kampf gegen den baden-württembergischen Verfassungsschutz ist erst einmal zu Ende. Foto: Rothe
Von Holger Buchwald
Jetzt ist es offiziell: Kurz nachdem die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vorlag, äußerte der linke Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy bereits Zweifel daran, ob es noch Sinn macht weiter gegen das Landesamt für Verfassungsschutz zu klagen: "Für mich wird sich wenig ändern, ob ich gewinne oder nicht." Gestern kündigte er nun an, dass er nicht mehr vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ziehen will. Er will sich aber auch weiterhin politisch dafür einsetzen, dass der Verfassungsschutz in Schranken gewiesen wird.
Wegen seines Engagements in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg hatte die damalige baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan ein Berufsverbot gegen den Heidelberger Lehrer verhängt. 2007 gewann Csaszkóczy seinen Prozess beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz. Seitdem darf er unterrichten - zuerst war er in Eberbach, dann in Heidelberg. Ungeachtet seiner beruflichen Rehabilitierung verweigerte der Verfassungsschutz ihm aber in den letzten neun Jahren die Akteneinsicht. Und auch wenn die Mannheimer Richter keine Anhaltspunkte fanden, an der Verfassungstreue des Lehrers zu zweifeln, weigerte sich die Behörde, auch die in den letzten 20 Jahren gesammelten Daten zu löschen.
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Genau dies wollte Csaszkóczy mit seiner jüngsten Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erreichen. Doch die Richter lehnten die Klage als unzulässig und unbegründet ab. Der Verfassungsschutz müsse keine Auskunft über gespeicherte Daten erteilen. Nach dem Willen des Gesetzgebers müsse der grundsätzlichen Geheimhaltungsbedürftigkeit Rechnung getragen werden. "Eine gezielte Ausforschung des Erkenntnisstands der Behörde muss verhindert werden", heißt es in dem Urteil. Die Richter hatten die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof zugelassen.



